AGB's & Mietbedingungen von Fahrrädern, E-Bikes und GPS-Geräten (Leih-Ausrüstung)

1. Vertragspartner und Vertragsdauer


a) Vertragspartner


Vertragspartner sind der Mieter/die Mieterin (nachfolgend „Mieter“ genannt) und Jon
French, Nesselwanger Fahrradladen, Jons Adventures, Maria-Rainer-Str. 4, 87484 Nesselwang
(nachfolgend „Vermieter“)genannt. Mit der schriftlichen oder elektronischen
Anmeldung (Buchungsformular/Email) zu einer Reservierung von Leih-Ausrüstung
bietet der Mieter dem Vermieter den Vertragsabschluss an. Der Vertragsabschluss
kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch den Vermieter oder mit der
Unterschrift der Mietbescheinigung & Rechnung vor Ort zustande. Ab diesem
Zeitpunkt gelten für den Mieter und für die von ihm angegebenen weiteren
Personen die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.
Eine telefonische Reservierung gilt nur bis 10 Uhr des betreffenden Tages.
Dem Mieter muss vom Vermieter ein Fahrrad bzw. E-Bike bzw. GPS-Gerät über die
Länge der Vertragsdauer in gebrauchstauglichem und verkehrssicherem Zustand
zur Verfügung gestellt werden. Bei Abschluss des Vertrages zahlt der Mieter im
Voraus den Mietpreis.


b) Vertragsdauer und Haftung bei Verzugshaftung


Das Mietverhältnis bleibt über den in der Buchung bzw. in der Mietbescheinigung
angegebenen Zeitraum bestehen. Wird das Rad nicht am Abend des
Mietvertragsendes bis 18 Uhr zurück gebracht (bzw. laut anderweitiger Abmachung)
wird ein weiterer Tagesmietpreis fällig. Durch die verspätete Rückgabe findet keine
Verlängerung des Mietvertrages statt. Gibt der Mieter das Rad und/oder das
Zubehör – auch unverschuldet- zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an den
Vermieter zurück, ist dieser berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als
Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe der gültigen Preisliste zu
verlangen. Ein weiter gehender Schaden kann geltend gemacht werden ( z.B.
Ausfall von Mietgebühren von nachfolgenden Mietern).


c) Übergabe und frühzeitige Rückgabe


Die Übergabe des E-Bikes, Fahrrades oder des Zubehörs an den Mieter erfolgt nur
nach geleisteter Unterschrift und Vorlage des gültigen Personalausweises. Der
Vermieter händigt dem Mieter eine Mietbescheinigung mit allen wichtigen Daten
aus. Gibt der Mieter das Rad bzw. das Zubehör vor der vertraglich vereinbarten
Mietdauer zurück, so hat er keinerlei Anspruch den Differenzbetrag zurück zu
verlangen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Kündigende unter
Berücksichtigung beiderseitiger Interessen und unter Berücksichtigung aller
Umstände des Einzelfalls, die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur
vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann. Schlechtes Wetter,
persönliche Befindlichkeiten, Krankheit oder gesundheitliche Beeinträchtigungen
sind kein Grund zur außerordentlichen Kündigung.


d) Mietpreis und Kaution


Im Mietpreis für Fahrräder und E-Bikes sind Fahrradschloss, Radendreinigung und
Gebrauchseinweisung inklusive.
Preisstaffelung siehe aktuellem Aushang der Preisliste
Bei der Abholung der Leih-Ausrüstung muss ein gültiger Ausweis vom Mieter
vorgelegt werden. Die Höhe der Kaution ist der aktuellen Preisliste zu entnehmen
und muss bar hinterlegt werden. Der Mietpreis muss bei der Abholung bar entrichtet
werden.


2. Gebrauch und Rückgabe der Mietsache, Anzeige von Schäden und weitere
Pflichten


a) Zustand E-Bike/Fahrrad und Umgangspflichten


Bei Übergabe der Mietsache überprüft der Mieter den Zustand auf
Gebrauchstauglichkeit. Wird hierbei ein Mangel festgestellt, welcher die Mietsache
in einen nicht gebrauchstauglichen Zustand versetzt, wird die Mietsache kostenlos
gegen einen funktionsfähigen, gleichwertigen Ersatz getauscht. Der Mieter
verpflichtet sich, das Rad gewissenhaft zu behandeln, unnötige Bremsmanöver zu
unterlassen und das Rad aufrecht zu parken (nicht hinzulegen) und mit einem
Schloss zu sichern. Umbauten, Anbauten und sonstige Eingriffe in die Mietsache
sind nicht zulässig. Die Nutzung unter Alkoholeinfluss und Drogen ist nicht
gestattet. Die Mietsache darf nur vom jeweiligen Mieter gefahren werden. Eine
Untervermietung an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht
zulässig.
Beim Transport des E-Bikes auf dem Fahrradgepäckträger am Auto muss der Akku
abgenommen werden und die elektronischen Displays am Lenker mit einer
Plastiktüte eingepackt werden.


b) Außerordentliches Kündigungsrecht


Sollte der Vermieter bzw. eine von ihm autorisierte Person feststellen, dass die
Umgangspflichten vom Mieter nicht beachtet werden (z.B. die Mietsache stark
beschädigt oder unbeaufsichtigt nicht abgeschlossen vorgefunden wird) kann der
Vermieter den Vertrag sofort fristlos kündigen. In diesem Fall wird die geleistete
Mietgebühr für die nicht genutzten Tage nicht erstattet (zzgl. evtl.
Schadensbegleichung).
Anzeigepflichten
Die Anzeige von jeglicher Art von Schäden, Unfall oder Diebstahl muss dem
Vermieter unverzüglich und unaufgefordert mitgeteilt werden.
Austausch
Sollte das Rad während der Mietdauer selbstverschuldet nicht fahrtüchtig sein,
besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Reparatur. Für Reparaturen in
Fremdwerkstätten kommt der Vermieter nicht auf. Das Rad kann zur Reparatur
zurück zum Stützpunkt gebracht werden. Es gibt keinen Pannen- oder
Abholservice. Bei Austausch des Rades ist der Vermieter berechtigt, eine Gebühr
von 15,- € zu erheben.


c) Meldepflicht bei Diebstahl oder Unfall


Bei Beteiligung an einem Verkehrsunfall mit dem E-Bike/Fahrrad oder bei Diebstahl
hat der Mieter unverzüglich die örtliche Polizei zu verständigen. Der Vermieter ist
unverzüglich zu unterrichten. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für alle aus der
Verletzung dieser Obliegenheit entstandene Schäden.
Der Vermieter wird von dem Mieter von sämtlichen Buß- und Verwarngeldern,
Gebühren und sonstigen Kosten freigestellt, die aufgrund der vorgenannten
Verstöße erhoben werden.


d) Rückgabe


Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache in
dem ursprünglichen Zustand zurück zu geben, Der Ladezustand des Akkus und
Verschmutzungen des Rades sind davon auszunehmen. Das E-Bike/Fahrrad muss
am letzten Miettag spätestens bis 18 Uhr im Nesselwanger Fahrradladen
abgegeben werden, außer es wurde eine andere Abmachung getroffen.
Die Endreinigung ist im Mietpreis inklusive.


3. Haftung des Vermieters


a) Haftungsumfang des Vermieters


Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber des Vermieters und etwaiger
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen desselben sind ausgeschlossen.


b) Haftungsausschluss bei unerlaubter Nutzung und Haftungsbeschränkung


Der Mieter stellt den Vermieter schon jetzt von der Haftung gegenüber Dritten frei,
die dadurch entsteht, dass der Mieter schuldhaft eine Pflicht aus diesem Vertrag
verletzt hat.
Aussagen und Erläuterungen zu den Leistungen des Vermieters verstehen sich
ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder
Zusicherung einer Eigenschaft.


4. Haftung des Mieters für Schäden oder Verlust


a) Allgemeine Haftung des Mieters


Für Beschädigungen, die während der Mietzeit entstanden sind, bei Verlust und
Verletzungen sonstiger Obliegenheiten haftet der Mieter, evtl. in Höhe des aktuellen
Listenpreises der gemieteten Leih-Ausrüstung. Kommt es zu konkreten
Mietausfällen durch eine längere Reparatur, infolge eines durch den Mieter
verursachten Schadens an dem E-Bike/Fahrrad/GPS haftet der Mieter für jeden
Reparaturtag bis zur Höhe einer Tagesmiete. Führt ein Schaden dazu, dass die
Mietsache nicht mehr gebrauchstauglich ist, kann der Vermieter, solang die
Kapazitäten es zulassen, dem Mieter eine gleichwertige Mietsache zur Verfügung
stellen.


b) Haftung bei Diebstahl


Bei Diebstahl oder Verlust verpflichtet sich der Mieter, die Mietsache zu ersetzen.
Um das Risiko eines Diebstahls für den Mieter zu minimieren, wird die Verwendung
der kostenlos zur Verfügung gestellten Fahrradschlösser empfohlen. Bei Diebstahl
oder Verlust des E-Bikes haftet der Mieter allerdings in Höhe von 2 Wochenmieten,
um die entgangenen Mieteinnahmen zu ersetzen. Der Verlust des E-Bikes muss
dem Vermieter umgehend angezeigt werden. Die Haftung für den Mieter bemisst
sich nach dem aktuellen Listenpreis des gemieteten E-Bikes.


c) Stornobedingungen


Mieter können zu folgenden Bedingungen von ihrer Buchung zurücktreten:
Ab dem Eingang der Buchungsbestätigung per E-Mail beim Mieter bis zum 40.Tag
vor Antritt: 90% der angefallenen Buchungsgebühren werden erstattet.
Bei 40-20 Tage vor Beginn des jeweils gebuchten Verleihzeitraums werden 50%,
bei 20-10 Tage vor Beginn des jeweils gebuchten Verleihzeitraums werden 20% der
angefallenen Buchungsgebühren erstattet.
Bei späterem Rücktritt, bei Nicht-Antritt bzw. vorzeitigem Abbruch werden die
gesamten Mietkosten, d.h. 100% des Mietpreises berechnet.


d) Widerruf


Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB und § 312g Abs.1 BGB besteht der Vermietung
von E-Bikes/Fahrräder für den Mieter nicht die Möglichkeit zum Widerruf.


5. Allgemeine Bestimmungen und anwendbares Recht


a) Schriftform, Vollständigkeit und salvatorische Klausel


Der Vertrag unterliegt der Schriftform. Änderungen und/oder Ergänzungen
unterliegen ebenfalls der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die
Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Allgemeinen
Mietbedingungen berührt deren Gültigkeit nicht.


b) Rechtswahl und Gerichtsstand


Die Bestimmungen dieses Vertrages richten sich nach deutschem Recht. Der
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag ist Kempten.


c) Aufrechnung


Aufrechnungen gegenüber Forderungen des Vermieters sind nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters zulässig